Eltern-ABC
A | ABSENZEN Als Absenz wird die Abwesenheit von der Schule, das Fernbleiben vom Unterricht oder von Schul-anlässen bezeichnet. An der Primarschule Bettwiesen werden die Absenzen gemäss folgenden Bestimmungen geregelt:
vorhersehbare AbsenzenDie Erlaubnis für eine begründete Abwesenheit bis zu einem halben Tag (z.B. Arztbesuch) liegt in der Kompetenz der verantwortlichen Lehrperson. Für vorhersehbare Schulabsenzen, die einen halben Tag überschreiten, muss so früh als möglich, in der Regel 4 Wochen vorher ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung eingereicht werden. Die Eltern erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Urlaubsgesuche, die der Ferienverlängerung dienen, werden nicht bewilligt. Gesuche um Freistellungen für Familienfeste oder andere spezielle Gegebenheiten können bewilligt werden, sofern dies im Gesuch an die Schulleitung nachvollziehbar begründet und belegt ist. Bei bewilligten Gesuchen um Freistellung müssen erst die noch vorhanden Jokertage bezogen werden. nicht vorhersehhbare AbsenzenIst eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit, Unfall oder andere nicht vorhersehbare Gründe am Schulbesuch verhindert, ist dies am ersten Tag der Absenz vor Unterrichtsbeginn durch die Erziehungsberechtigten oder die mit der Betreuung der Kinder betraute Person in der Regel mittels Schulverwaltungssystem escola zu melden. In besonderen Fällen kann dies auch telefonisch geschehen. Bei unterlassener Meldung gilt die Absenz als unentschuldigt. JokertageZwei Jokertage pro Jahr sind ohne Angabe von Gründen und ohne Einschränkungen frei wählbar. Sie müssen aber bis spätestens am zweitletzten Schultag vor Bezug mittels Schulverwaltungssystem escola eingetragen werden (z.B. Jokertag Freitag = Meldung bis Mittwoch). Im Voraus nicht angemeldete Jokertage gelten als unentschuldigte Absenzen. Jokertage können nicht gestückelt als Halbtage bezogen werden. Ein Schultag, an dem nur an einem Halbtag Schule gehalten wird und der frei genommen wird, gilt als ganzer Jokertag (Kalendertag-Regelung; siehe Gesetzestext). Es gelten keine Sperrtage. Wir empfehlen aber, Jokertage nicht an den ersten Schultagen nach den Ferien zu beziehen, da für entgangene Unterrichtsinhalte und Materialien das Hol-Prinzip gilt. Neue Themen werden nicht individuell eingeführt oder wiederholt.
AMT FÜR VOLKSSCHULE THURGAU Das Amt für Volksschule des Kantons Thurgau ist in die Abteilungen Schulqualität, Finanzen, Schulunterstützung sowie Schulpsychologie und Logopädie gegliedert. Der aktuelle Amtschef ist Herr Beat Brüllmann, das AV ist dem Departement für Erziehung und Kultur unterstellt, welches von Frau RR Monika Knill geführt wird. Über die verschiedenen Angebote informieren Sie sich auf der Homepage des Amtes. | ||||||||||||||||||||||||||||||
B | BIBLIOTHEK Die Primarschule Bettwiesen führt eine eigene Bibliothek welche in den letzten Jahren stetig ausgebaut und erweitert werden konnte. Mittlerweile umfasst das Angebot mehr als 3'000 Medien, darunter auch viele Bücher und andere Medien für Erwachsene. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall. Unsere Bibliothekarin Frau Patricia Erismann zeigt Ihnen gerne das grosse Angebot und die Möglichkeiten der Ausleihe.
BLOCKZEITEN Im Kanton Thurgau und somit auch im Schulhaus Bettwiesen gelten die Blockzeiten von 08.15 h - 11.45 h. Die Stundenplan Lektionen können davon abweichen.
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E | |||||||||||||||||||||||||||||||
F | FOTOS Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Eltern an schulischen Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Sporttag, Examen usw. sind möglich; sie dürfen aber nur für den rein persönlichen Gebrauch privat genutzt werden. Jede Weitergabe, Veröffentlichung oder Verbreitung via Mail, Whatsapp, Facebook, im Internet usw. ist grundsätzlich gesetzlich verboten und nur unter der Bedingung möglich, dass sämtliche abgebildeten Personen über die Verbreitung vorgängig informiert wurden und ihre Zustimmung dazu schriftlich bestätigt haben. | ||||||||||||||||||||||||||||||
H | |||||||||||||||||||||||||||||||
J | JOKERTAGE Eltern und Erziehungsberechtigte können ihr Kind, ohne Angabe von Gründen, an zwei Jokertagen aus der Schule nehmen. Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen. Jokertage sind spätestens drei Tage vor Bezug im Escola unter Absenzen zu erfassen. Es können zwei Jokertage nacheinander, jedoch nicht in Halbtagen unterteilt, bezogen werden.
Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres. Der versäumte Schulstoff ist aufzuarbeiten und Prüfungen sind nachzuschreiben. | ||||||||||||||||||||||||||||||
K | KLASSENLAGER Die Schülerinnen und Schüler der 4. - 6. Klasse gehen jeweils jährlich alternierend in ein Sommer- und Winterlager. Die Eltern werden direkt informiert. KONTAKT Motivierte und positiv eingestellte, neugierige Kinder können sehr viel lernen und erfahren. Helfen Sie Ihrem Kind, die Freude und das Interesse an der Schule zu finden. Pflegen Sie einen guten Kontakt zur Schule. Sie sind auch zu Schulbesuchen und Gesprächen mit den Lehrpersonen herzlich eingeladen.
Um den Schulbetrieb nicht unnötig zu stören, rufen Sie wenn immer möglich am Morgen vor der Schule, am Mittag zwischen 13.00 und 13.20 Uhr oder am Nachmittag ab 15.10 Uhr an. Gerne können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail direkt an die schulleitung@ps-bettwiesen.ch senden.
Telefon Lehrerzimmer 071 918 80 82
Telefon Kindergarten 071 918 80 84
Telefon Schulleitung 071 918 80 80 | ||||||||||||||||||||||||||||||
L | LERNSTUDIO Im Lernstudio können Schülerinnen und Schüler, die auf längere Übungsphasen angewiesen sind oder ihr Wissen und Können vertiefen möchten, wie bis anhin individuell unter Aufsicht arbeiten. Das Lernstudio bietet auch Unterstützung beim Lernen an. Noch nicht Verstandenes kann nochmals erklärt oder Unterstützung beim Transfer oder der Vertiefung von Gelerntem geleistet werden.
Betreutes Lernen in den Lernstudios wird montags, dienstags und donnerstags angeboten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel pro Semester. In der letzten Woche vor den Sommerferien und der ersten Woche nach den Sommerferien findet jeweils kein Lernstudio statt. Die sporadische Inanspruchnahme oder eine Nachmeldung von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind möglich, wenn dadurch die Lerngruppen nicht zu gross werden.
Das Angebot kann von jedem Kind wahlweise an zweien der drei Tage in Anspruch genommen werden. Eine dritte Teilnahme bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung. Das Angebot ist für Ihr Kind / Ihre Kinder kostenlos. | ||||||||||||||||||||||||||||||
M | MITTAGSTISCH Am Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 11.45 - 13.30 Uhr findet der Mittagstisch im UG Kindergarten statt. Das Angebot steht allen Kindern vom 1. Kindergarten bis zur 3. Oberstufe offen. MUSIKSCHULE Die Primarschule Bettwiesen ist Trägergemeinde der Musikschule Hinterthurgau. Direkt in Bettwiesen wird verschiedener Instrumentalunterricht erteilt. | ||||||||||||||||||||||||||||||
P | PROJEKTWOCHE Einmal pro Schuljahr findet eine gemeinsame Projektwoche für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse statt. In dieser Woche wird der Unterricht gemäss speziellem Programm gestaltet. Die Eltern werden dazu direkt informiert. | ||||||||||||||||||||||||||||||
S | SCHULÄRZTLICHER UNTERSUCH Die obligatorischen Untersuche im 2. Kindergarten und der 4. Primarklasse werden durch den Arzt des Kindes durchgeführt. Das Reglement%20Schularzt PS Bettwiesen ist im Downloadbereich ersichtlich. SCHULBEHÖRDE Die Schulbehörde der Primarschulgemeinde Bettwiesen ist für vier Jahre gewählt und für die strategische Leitung der Schule zuständig. Sie trägt die Gesamtverantwortung über die Schule und umfasst fünf Mitlgieder. Die Behörde trifft sich alle vier bis sechs Wochen zu einer Sitzung. Zudem bilden das Schulpräsidium, die Finanzverantwortliche und die Schulleitung zusammen die Geschäftsleitung, welche sich alle zwei Wochen zu einer Sitzung trifft. SCHULZAHNÄRTZLICHER UNTERSUCH Die obligatorischen jährlichen Zahnarztuntersuche werden durch die Schulzahnärztin, Frau Dr. med. dent. Caroline Signorelli-Moert durchgeführt. Der Untersuch findet vom 1. Kindergarten bis zur 6. Primarklasse einmal pro Jahr im Schulhaus Bettwiesen statt. Das Reglement Schulzahnarzt PS Bettwiesen ist im Downloadbereich verfügbar. SEKUNDARSCHULE Nach der 6. Primarklasse wechseln die Kinder der Primarschule Bettwiesen an die Sekundarschulen Affeltragen. Sie besuchen den Unterricht an der Sekundarschule Tobel. Die Klassenlehrperson teilt die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse anfangs zweites Semester aufgrund der Leistungen in die Typklasse E, G oder K ein. Ebenfalls erfolgt in den Fächern Mathematik, Englisch und Französisch die Einteilung in Niveau e, m oder g. | ||||||||||||||||||||||||||||||
T | THERAPIEKOSTEN Die Schulgemeinde kann nur Kosten für Therapien wie Heilpädagogik, Psychomotorik oder Logopädie von Kindern übernehmen oder sich beteiligen, wenn
Andere Therapien wie z.B. Ergotherapie, etc. werden nicht übernommen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
U | UNTERRICHTSAUSFALL LEHRPERSON An den Thurgauer Schulen gilt der Grundsatz „Schule findet statt!“. Ist eine Lehrperson verhindert, organisiert die Schulleitung eine Stellvertretung. Für sehr kurzfristige Absenzen wird die Betreuung der Klasse durch andere Lehrpersonen im Schulhaus gewährleistet. Diese Beaufsichtigung sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn keine privaten Möglichkeiten vorhanden sind. Anfangs Schuljahr wird der Bedarf für die Beaufsichtigung bei Unterrichtsausfall pro Kind angefragt und auf einer Liste vermerkt. Bei gesetzlich geregelten Schulausfällen werden Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte frühzeitig informiert. | ||||||||||||||||||||||||||||||
V | VERSICHERUNGEN Die Schülerinnen und Schüler sind nicht über die Schule versichert. Unfälle, die in der Schule, auf dem Schulplatz oder auf dem Schulweg passieren, sind der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse zu melden. Gemäss Krankenversicherungsgesetz sind Unfälle von Kindern über die Krankenkasse abgedeckt. |